Willkommen beim VEWA e.V.
der Verein für Denkmal- und Naturschutz am Westwall
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Stand: 1. Juli 2024
VEWA e.V. Alexander Stein
Akazienweg 9a
D-67346 Speyer
E-Mail-Adresse:
Impressum: https://www.vewa-ev.de/index.php/impressum
Die nachfolgende Übersicht fasst die Arten der verarbeiteten Daten und die Zwecke ihrer Verarbeitung zusammen und verweist auf die betroffenen Personen.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen nach der DSGVO: Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Rechtsgrundlagen der DSGVO, auf deren Basis wir personenbezogene Daten verarbeiten. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass neben den Regelungen der DSGVO nationale Datenschutzvorgaben in Ihrem bzw. unserem Wohn- oder Sitzland gelten können. Sollten ferner im Einzelfall speziellere Rechtsgrundlagen maßgeblich sein, teilen wir Ihnen diese in der Datenschutzerklärung mit.
Nationale Datenschutzregelungen in Deutschland: Zusätzlich zu den Datenschutzregelungen der DSGVO gelten nationale Regelungen zum Datenschutz in Deutschland. Hierzu gehört insbesondere das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung (Bundesdatenschutzgesetz – BDSG). Das BDSG enthält insbesondere Spezialregelungen zum Recht auf Auskunft, zum Recht auf Löschung, zum Widerspruchsrecht, zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, zur Verarbeitung für andere Zwecke und zur Übermittlung sowie automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling. Ferner können Landesdatenschutzgesetze der einzelnen Bundesländer zur Anwendung gelangen.
Hinweis auf Geltung DSGVO und Schweizer DSG: Diese Datenschutzhinweise dienen sowohl der Informationserteilung nach dem Schweizer DSG als auch nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Aus diesem Grund bitten wir Sie zu beachten, dass aufgrund der breiteren räumlichen Anwendung und Verständlichkeit die Begriffe der DSGVO verwendet werden. Insbesondere statt der im Schweizer DSG verwendeten Begriffe „Bearbeitung" von „Personendaten", "überwiegendes Interesse" und "besonders schützenswerte Personendaten" werden die in der DSGVO verwendeten Begriffe „Verarbeitung" von „personenbezogenen Daten" sowie "berechtigtes Interesse" und "besondere Kategorien von Daten" verwendet. Die gesetzliche Bedeutung der Begriffe wird jedoch im Rahmen der Geltung des Schweizer DSG weiterhin nach dem Schweizer DSG bestimmt.
Wir treffen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung sowie der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeiten und des Ausmaßes der Bedrohung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören insbesondere die Sicherung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten durch Kontrolle des physischen und elektronischen Zugangs zu den Daten als auch des sie betreffenden Zugriffs, der Eingabe, der Weitergabe, der Sicherung der Verfügbarkeit und ihrer Trennung. Des Weiteren haben wir Verfahren eingerichtet, die eine Wahrnehmung von Betroffenenrechten, die Löschung von Daten und Reaktionen auf die Gefährdung der Daten gewährleisten. Ferner berücksichtigen wir den Schutz personenbezogener Daten bereits bei der Entwicklung bzw. Auswahl von Hardware, Software sowie Verfahren entsprechend dem Prinzip des Datenschutzes, durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen.
Datenverarbeitung in Drittländern: Sofern wir Daten in einem Drittland (d. h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben. Sofern das Datenschutzniveau in dem Drittland mittels eines Angemessenheitsbeschlusses anerkannt wurde (Art. 45 DSGVO), dient dieser als Grundlage des Datentransfers. Im Übrigen erfolgen Datentransfers nur dann, wenn das Datenschutzniveau anderweitig gesichert ist, insbesondere durch Standardvertragsklauseln (Art. 46 Abs. 2 lit. c) DSGVO), ausdrückliche Einwilligung oder im Fall vertraglicher oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung (Art. 49 Abs. 1 DSGVO). Im Übrigen teilen wir Ihnen die Grundlagen der Drittlandübermittlung bei den einzelnen Anbietern aus dem Drittland mit, wobei die Angemessenheitsbeschlüsse als Grundlagen vorrangig gelten. Informationen zu Drittlandtransfers und vorliegenden Angemessenheitsbeschlüssen können dem Informationsangebot der EU-Kommission entnommen werden: https://commission.europa.eu/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_en?prefLang=de.
Wir löschen personenbezogene Daten, die wir verarbeiten, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, sobald die zugrundeliegenden Einwilligungen widerrufen werden oder keine weiteren rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung bestehen. Dies betrifft Fälle, in denen der ursprüngliche Verarbeitungszweck entfällt oder die Daten nicht mehr benötigt werden. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen, wenn gesetzliche Pflichten oder besondere Interessen eine längere Aufbewahrung oder Archivierung der Daten erfordern.
Insbesondere müssen Daten, die aus handels- oder steuerrechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen oder deren Speicherung notwendig ist zur Rechtsverfolgung oder zum Schutz der Rechte anderer natürlicher oder juristischer Personen, entsprechend archiviert werden.
Unsere Datenschutzhinweise enthalten zusätzliche Informationen zur Aufbewahrung und Löschung von Daten, die speziell für bestimmte Verarbeitungsprozesse gelten.
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Daten, die nicht mehr für den ursprünglich vorgesehenen Zweck, sondern aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder anderer Gründe aufbewahrt werden, verarbeiten wir ausschließlich zu den Gründen, die ihre Aufbewahrung rechtfertigen.
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Die hierbei verarbeiteten Daten, die Art, der Umfang und der Zweck und die Erforderlichkeit ihrer Verarbeitung, bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Mitgliedschafts- oder Vertragsverhältnis, aus dem sich auch die Erforderlichkeit etwaiger Datenangaben ergeben (im Übrigen weisen wir auf erforderliche Daten hin).
Wir löschen Daten, die zur Erbringung unserer satzungs- und geschäftsmäßigen Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies bestimmt sich entsprechend der jeweiligen Aufgaben und vertraglichen Beziehungen. Wir bewahren die Daten so lange auf, wie sie zur Geschäftsabwicklung, als auch im Hinblick auf etwaige Gewährleistungs- oder Haftungspflichten auf Grundlage unserer berechtigten Interesse an deren Regelung relevant sein können. Die Erforderlichkeit der Aufbewahrung der Daten wird regelmäßig überprüft; im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
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Für eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verarbeitungsformen und der Widerspruchsmöglichkeiten (Opt-out) verweisen wir auf die Datenschutzerklärungen und Angaben der Betreiber der jeweiligen Netzwerke.
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Erstellt mit kostenlosem Datenschutz-Generator.de von Dr. Thomas Schwenke
Einleitung
Zwar scheint zumindest in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die große Zeit der Bunker-Beseitigungen vorbei zu sein. Aber vor allem in Nordrhein-Westfalen ist die Situation nach wie vor bedrohlich. Zudem gibt es Einzelfälle, in denen private Grundstücksbesitzer oder Gemeinden aus Unbedarftheit oder Desinteresse Bunker zuschütten. Deshalb gilt auch hier der Grundsatz des National Trusts, einer Natur- und Denkmalschutzorganisation in Großbritannien mit über einer Million Mitgliedern: Am besten schützt der Besitz. Die folgenden Ausführungen sind als Tipps für Einzelpersonen, Vereine, aber auch Gemeinden gedacht, die Bunker übernehmen oder zumindest durch den Erwerb von Bunkergrundstücken eine Beseitigung erschweren oder unmöglich machen wollen.
Zum VEWA-Bunker
Es handelt sich um einen gut erhaltenen Regelbau 10. Das an sich ist nichts Besonderes. Aber es ist der einzige von einst mindestens 300 Bunkern zwischen Oberotterbach und Steinfeld, der noch vorhanden ist. Wir erfuhren Ende 2004 zufällig, dass der Grundstücksbesitzer beim Bundesvermögensamt einen Antrag auf Neueinzäunung gestellt hatte. Damals war noch nicht auszuschließen, dass der Bagger kommt. Zudem wollten wir an einem Beispiel die ganze Prozedur durchziehen: Geländekauf, Bunkerübertragung, Sicherung. Ein Präzedenzfall also. Von den dabei gemachten Erfahrungen sollen auch andere Interessenten profitieren. Deshalb gehen wir ausführlich auf diese Aktion ein.
Rechtliche Situation
Die Bunker befinden sich meist im Sondereigentum der Bundesrepublik. Das bedeutet: Der Grundstückseigentümer ist nicht Besitzer des Bunkers und trägt deshalb auch keine Haftung für Unfälle, die sich in dem Bunker ereignen. Das geht auch klar aus dem Übereignungs-Vertrag hervor, den die VEWA mit der BIMA geschlossen hat. Das ist sehr wichtig, denn von interessierter Seite wurde immer wieder - gegen besseres Wissen - das Gegenteil behauptet.
Grundstückskauf
Wer ein Grundstück besitzt, auf dem ein Bunker liegt, kann den Leuten der BIMA unseres Wissens das Betretungsrecht nicht verweigern. Anders dürfte es beim Befahren eines Privatgrundstücks mit schwerem Gerät aussehen. Präzedenzfälle sind uns nicht bekannt. Falls jemandem ein solcher Fall bekannt wird, bitten wir um sofortige Information. Dann nämlich sollten sich alle Bunkerfreunde zusammentun und den Grundstücksbesitzer bei seinem juristischen Vorgehen gegen die Behörde finanziell unterstützen. Die Koordination könnte die VEWA übernehmen. Wichtig wäre es dann auch - wie bei allen angestrebten Bunkerbeseitigungen - Kontakt zur örtlichen Presse aufzunehmen und die Sache an die Öffentlichkeit zu bringen. Da Bunker heute meist in Gebieten mit niedrigen Bodenwerten zu finden und Bunkerstandorte nicht nutzbar sind, dürfte die Kaufsumme für das Gelände meist relativ gering sein. Teurer wird es, wenn ein großes Grundstück geteilt werden muss. Im Falle des VEWA-Bunkers beliefen sich die Vermessungskosten deshalb auf rund 1.050 Euro. Dazu kamen noch Gebühren für den Eintrag ins Grundbuch und anderes (rund 200 Euro) und die Notarkosten (rund 80 Euro). Nach bisherigen Erkenntnissen ist es übrigens wesentlich leichter einen Bunker zu übernehmen, wenn der Antragsteller im Besitz des Grundstücks ist.
Bunkerübertragung durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)
Die erwies sich - entgegen vieler Befürchtungen - als unproblematisch. Die BIMA wollte einen Grundbuchauszug und einen Lageplan des Grundstücks sowie die Eintragung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ((durch die sich der Bund seiner Haftung entledigt!!!). Kosten: etwa 100 Euro. Die BIMA überwies uns dann anstandslos 3.800 Euro, was 70 Prozent der Kosten für die Beseitigung sein sollen. Wir meinen zwar, dass eine Beseitigung teurer gekommen wäre, können das aber nicht beweisen. Mitte 2005 haben wir den Antrag gestellt, im Dezember 2005 war alles abgewickelt. Die Dauer lag nicht an der BiMa, sondern daran, dass andere Behörden diverse Bescheinigungen wollten, bevor sie uns die Schriftstücke ausgestellt haben, die die BiMa wollte.
Sicherung des Bunkers
Wir haben den VEWA-Bunker neu eingezäunt, obwohl uns die Notwendigkeit nicht so recht einsichtig war. Aber auch hier ging es uns darum, praktisch herauszufinden, wie hoch der finanzielle und arbeitsmäßige Aufwand ist. Die Vorarbeiten (Beseitigung von störendem Bewuchs, Graben der Löcher für die Betonfundamente der Zaunpfosten) haben vier bis fünf Mann an vier Tagen erledigt. Ein Schlosser, Vater eines VEWA-Mitglieds, übernahm dann den Part, an dem wir wohl gescheitert wären oder Pfusch gemacht hätten. Inklusive Material kostete uns das rund 3.000 Euro. Eine gute Investition, denn nun haben wir einen stabilen, professionell gemachten Zaun, wie es sich für einen vorzeigbaren Präzedenzfall gehört. Versicherung: Für die Haftpflichtversicherung zahlen wir 60 Euro pro Jahr.
Fazit
Eine Bunkerübernahme ist machbar, wenn der Wille dazu vorhanden ist. Weitere Fragen zu dem Thema beantworten wir gern.
Am diesjährigen Tag des offenen Denkmals am Sonntag den 14.9.2025 werden Führungen im Hochbunker Irisweg in Karlsruhe angeboten werden.
Wer den Bunker zuvor schon sehen möchte, schreibt bitte ins Kontaktformular.
Patrice Wijnands - VEWA e.V.
Welche Möglichkeiten gibt es, um Bunker oder Bunkerruinen zu sichern, und welche Vor- und Nachteile haben diese? |
Maßnahme | Nachteile | Vorteile | Anmerkungen | Beurteilung |
(Total-oder Teil-) Abbruch/Zerkleinerung und Übererdung |
Teuer Totalverlust |
Letztendlich nachhaltig im Sinne der Verkehrssicherung (aber nur dafür). | Bis in den 90-ger Jahren das favorisierte Instrument zur Verkehrssicherung, seitdem nur noch in Ausnahmefällen wenn wirtschaftliche, politische oder private Argumente überwiegen. |
o |
Übererdung | - Historische Bausubstanz unsichtbar. - Verlust des (Trittstein-) Biotops. - Verlust von Identität stiftendes Landschaftselement. - Nicht nachhaltig und nicht sicher, weil auf Dauer einspülend, wodurch Armierungseisen herausstehen, und Löcher und Spalten entstehen. - Kann versteckte letale Gefahren entwickeln. - Kann hohe Folgekosten nach sich ziehen, wenn nachträglich und wiederholt "saniert". |
Billig, aber nur für ~ein Jahrzehnt. | Hunderte übererdete Ruinen sind sowohl für die BImA (in NRW, Saarland, BaWü) als auch für die Stiftung "Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall" (RLP) ein wachsendes Problem, weil diese im Stillen "versteckte Gefahren" entwickeln. | o o o |
Stabgitterzaun/(Doppel-)Stabmattenzaun | Teuer | Sehr sicher, haltbar und rechtssicher. | Eignet sich für Ruinen innerhalb Ortschaften oder bis in ~500m Entfernung der Bebauung. Da es solche Ruinen nur noch wenig gibt, kommt diese Maßnahme nur wenig vor. |
o |
Maschendrahtzaun | - Teuer - Nur bedingt haltbar gegen Sturmbruch und Vandalismus. - Braucht regelmäßiges Monitoring. - Braucht wiederkehrende Reparaturen. - Oft im Kombination mit Stacheldraht, der erheblich zu den Gefahren beiträgt, wenn der Zaun altert und teilweise niederliegt. |
- Sicher und (angenommen) rechtssicher, wenn regelmäßig und nachweisbar geprüft und repariert. | Wurde in den 70-/80-ger Jahren und in der Periode 2004-2014 als Alternative zu Abbruch oder Übererdung angewandt. In der Nähe von Ortschaften und Wanderwegen oft der Status quo und damit nicht per se falsch. Im Wald und an abseits gelegenen Standorten jedoch wenig sinnvoll, weil Defekte sehr wahrscheinlich auftreten und lange nicht bemerkt werden. Wird heute nur in Ausnahmefällen neu gebaut. |
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Wildzaun/Knotengeflechtzaun/Knotengitterzaun (Metall, ~200 cm hoch) |
- Das Knotengeflecht (Wickelknoten) kann für kleinere Fellträger, wie Marder, Eichhörnchen oder Wildkatze(njunge) gefährlich sein, wenn sich deren Fell (z.B. an der Sehne) darin verheddert. Dieses Risiko lässt sich verringern, wenn die Zäune "auf dem Kopf" aufgehängt werden, damit die Maschen unten größer sind. - Leicht zerstörbar. - Wahrscheinlich wenig rechtssicher. |
- Billig |
Kommt in NRW und im Saarland öfters vor, also dort, wo viele Ruinen keinen Schutzstatus haben. Kann jedoch im Forstbereich ein Kompromiss sein, wenn keine andere Maßnahmen infrage kommen. | o o o |
Niedriger Wildzaun Knotengeflechtzaun/Knotengitterzaun/Schafsweidezaun (Metall, ~120 cm hoch) |
- Das Knotengeflecht führt zum gleichen Risiko wie beim Wildzaun. |
- Billig |
Kommt im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor, worin bis in den 90-ger Jahren das Bundesvermögensamt Karlsruhe aktiv war. Kann im Forstbereich ein Kompromiss sein, wenn keine andere Maßnahmen infrage kommen. |
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Warnschild | Auffällig und anziehend. | Billig | Sorgt scheinbar für eine vermeintliche Rechtssicherheit im Saarland und im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe, ist jedoch in der Praxis keine "Verkehrssicherung". | o o o |
Fledermaustor/Vergitterung/Gittertür | - Teuer - Braucht Monitoring. |
- Sicher und rechtssicher. - Anfällig für Vandalismus und teuer in der Reparatur |
Wird vor allem für die Eingänge zu "Minierten Anlagen" (Pfalz), Hohlganganlagen, Luftschutzanlagen und für erhaltene Bunker (Saarland) angewandt. Vandalismus ist immer inakzeptabel und von Fledermauswinterquartieren erst recht. Dennoch kann es vorbeugend wirken, wenn ein Ansprechpartner/Schlüsselinhaber kenntlich ist oder im Sommer das Tor zu manchen einsam gelegenen Anlagen nicht verschlossen wird. |
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Maßnahme | Nachteile | Vorteile | Anmerkungen | Beurteilung |
Halboffene Zäune aller Art | - Weiterhin teuer und nur bedingt haltbar wegen Windbruch, aber in reduzierter Form. - Wenn schon alternativ, dennoch wenig ästhetisch. |
- Billiger und haltbarer als geschlossene Zäune. - Führt zu einer verlässlichen Abschirmung zwischen Weg und Ruine, hält auch Kinder auf, lässt aber den Zugang für Erwachsene und Wildtiere von der Rückseite zu. - Bietet eine verlässliche Form einer abgestuften Sicherung vor versteckten Gefahren. |
Kommt in experimenteller Form als niedriger, halboffener Maschendrahtzaun bei Karlsruhe vor und erfüllt seit 2015 seinen Zweck hervorragend. | o o o |
Holzgatter/-Geländer |
- Teuer |
- Natürliches Material, kein Einbringen von ortsfremden Materialien. |
Wurde in Versuchsprojekten 2012-2015 angewandt, aber seitdem nicht mehr. | o o o |
Stahlgeländer (verzinkt, Vierkantstahl) | - Teuer - Wirkt anziehend - Nach Sturmbruch schwer zu reparieren - Wurde oft an Bauwerke selbst angebracht und verändert deren Aussehen erheblich. |
- Wenn Baumpflege erfolgt, sehr nachhaltig, haltbar und langlebig. - Sichere und rechtssichere Absturzsicherung. |
Eine Standardmaßnahme für Verkehrsbauwerke, die von der BImA besonders auf erhaltene Bunker als Absturzsicherung angewandt wurde. | o o o |
Stahlgeländer (rostbraun, Rundstahl, modular, auf Betonfundamenten außerhalb) | - Teuer | - Nachhaltig, sehr haltbar und langlebig. - Einigermaßen reparabel. - Macht auf eine versteckte Gefahr aufmerksam oder trennt das sichere von dem unsicheren Terrain. - Führt zu einer verlässlichen Abschirmung zwischen Weg und Ruine, (jedoch nicht gegen ein "unterdurch schlüpfen"), lässt aber den Zugang für Mensch und Tier zu. - Ästhetisch ansprechend, passend zum Denkmalcharakter. |
Die Standardmaßnahme der Stiftung "Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall" in RLP, die dort mit Erfolg sehr oft angewandt wird. Diese werden bewusst nur zur Abschirmung angewandt und nicht als Absturzsicherung. | o o o |
Erklärendes Warnschild | - Wenn ungeschickt platziert, kann es anziehend wirken. | - Klärt auf zu Gefahren und stellt Verbote klar, die aus Denkmal- und Naturschutz hervorgehen. | Eine Standardmaßnahme der Stiftung "Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall" in RLP, in der Regel zusätzlich zum Stahlgeländer. | o o o |
Baustahlmatten | - Eine feste Anbringung ist nicht immer möglich. - Nicht immer immun vor Vandalismus. - Braucht Monitoring. - Schwer sichtbar und glatt, wenn waagerecht angebracht und über die Zeit von Blättern verdeckt. |
- Bietet eine gute und nachhaltige Sicherung von Spalten und Löchern. |
Eine Standardmaßnahme der Stiftung "Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall" in RLP, oft zusätzlich zum Stahlgeländer. Es hat sich bewährt, mehrere Matten versetzt übereinander zu legen, ggf. mit unterschiedlichen Rastermaßen. | o o o |
Stahlseile/Drahtseile (dünn) | - Muss deutlich platziert sein, sonst könnte das Seil übersehen werden. - Wahrscheinlich wenig rechtssicher. - Nicht geeignet zur Absicherung von ernsthaften Gefahrenstellen. |
- Billig und haltbar. |
Kommt im Museumsbereich öfters vor. | o o o |
Stahlseile (sehr dick) |
- Nicht denkmalgerecht. |
- Sehr haltbar und praktisch unzerstörbar. |
Wurde 2016 von der BImA experimentell für einen Geschützbunker in der Hardtwaldbatterie angebracht, der seitdem wie ein Boxring aussieht. | o o o |
Besonders in der "Oberrheinstellung" sind in den "Stellungskarten" der Befestigungsatlanten (BAMA 932-9 KART, NARA) Bunker eingetragen, die den Vermerk "Keller" oder "Zollhaus" tragen. Oftmals mit der Symbolik eines "MG-(Doppel)-Schartenstandes", also mit ein oder zwei Scharten für ein Maschinengewehr. Es handelt sich um "MG-Kampfräume", die in bestehende oder neu errichtete Häuser eingebaut wurden. Diese Mischung aus ziviler und militärischer Infrastruktur könnte man als Merkmal eines totalitären und militaristisch eingestellten Staates ansehen.
Das Besondere: Während die Mehrzahl der Westwallbunker gesprengt und beseitigt wurde, blieben diese Häuser mit ihren Kellern intakt. Oftmals mit ihren Türen und Panzerplatten, manchmal sogar mit weiterer technischer Einrichtung. Das verleiht diesen Räumen einen hohen Grad an Authentizität. In diesen Räumen kann man sich vorstellen und viel leichter erklären, wie "Bunker" in den damaligen Vorkriegsjahren aussahen, wie diese theoretisch hätten "funktionieren" sollen und welche desaströse Konsequenzen Kampfhandlungen innerhalb von Ortschaften sowohl für die beteiligten Soldaten als auch (und noch viel mehr) für Bewohner und Nachbarn gehabt hätten.
Das strategische Konzept dieser Keller ist nicht eindeutig geklärt. Der Bau und Bezuschussung solcher Anlagen regelten die "Schutzbestimmungen" vom 4.5.1937 (vergl. GROSS 1982 nach BAMA RH19 III/21), womit der Einbau von MG-Kampfräumen in zivilen Gebäuden ermöglicht wurde, und scheinbar in einigen Fällen zu wenig sinnvollen "Gelegenheitsbauten" weit hinter der befestigten Zone führte. Jedoch gibt es gerade in der Oberrheinstellung eine Häufung von "Zollhäusern", sowohl bereits bestehende als auch Neubauten, worin ein MG-Kampfraum gezielt auf die von Westen, Süden oder Norden in eine Ortschaft führende Straße eingerichtet wurde. Ihre Widerstandsklasse überschreitet mit 60 cm Wandstärke und einer 25 oder 30 mm starken Panzerplatte nicht die "Baustärke C", also taktisch nur für einen vorübergehenden Zweck. Man könnte annehmen, dass die Befestigten Keller in der Oberrheinstellung eine Rolle in der Kontrolle von Straßen und Ortschaften zwischen und landeinwärts von Brückenköpfen innehatten, also in den ersten Stunden und Tagen eines Rheinübergangs, worin kleine, leicht bewaffnete französische Verbände versuchen könnten, eine feste Brücke von der badischen Seite her einzunehmen.
Der heutige Umgang mit diesen Räumen als Bestandteile des Kulturdenkmals "Westbefestigungen" ist nicht klar definiert, weil damit die Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes vonnöten wäre, was in den meisten Fällen nicht das gewünschte, schützende Instrument darstellt. Dennoch wäre eine Form von Denkmalschutz für diese Räume wünschenswert. Für die Eigentümer wäre damit die steuerliche Absetzbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen von Vorteil.
Bislang wurden diese Keller vor allem in der "Oberrheinstellung" angetroffen, aber vereinzelt auch in Rheinland-Pfalz und NRW, und wahrscheinlich gibt es sie auch im Saarland. Auch in der Bayerisch-Tschechischen Grenzstellung sind Exemplare bekannt.
Technisch wurden die Entwürfe denen der Westwallbunker stark angelehnt, jedoch sieht man den Kellern die Improvisation an. Das schlägt sich auch in den verwendeten Türen und Panzerplatten nieder. Es gibt zum Beispiel Fälle, worin Gasschutzflügeltüren Typ 19P7 eingebaut wurden, wie man sie auch von Westwallbunkern kennt:
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Jedoch die typologische Bezeichnung für diese Gasschutzflügeltür ist unbekannt, und wird erstmal als Bauteil [457] aufgenommen: |
Auch die typologische Bezeichnung für diese Gasschutzflügeltür ist nicht bekannt und wird erstmal als Bauteil [458] aufgenommen: |
Einen Raumlüfter, wie dieser HES 1,2 gibt es nur selten. Ohnehin passt zum provisorischen Charakter und vorübergehender taktischer Aufgabe, dass es auch nur selten eine (Gas-) Schleuse gibt und Schutz vor Giftgasangriffen in der Regel nicht gegeben ist. |
Keller können Kellerfenster haben, und die wurden mit speziellen Fensterläden aus Stahl geschlossen. Auch deren Typenbezeichnung ist unbekannt, deshalb werden diese als Bauteil [456] gelistet: |
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Beiderseits von solchen Fenstern kann es eine Aussparung mit einer Halterung für einen zusätzlichen Balken geben. Damit wurden die beiden Fensterläden zusätzlich gegen Sprengdruck gefestigt, weil die Scharniere nach innen öffnen: |
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MG-Scharten von wahrscheinlich etwas später (~1938/39) in einem Keller eingebauten MG-Kampfräumen zeigen eine relativ einfache Stufenscharte vor einer "Stahlschartenplatte für MG" Typ 422P01, deren Sehschlitz abgeschnitten wurde. Damit war eine Verwendung für ein "schweres MG" (also mit Feuerleitung gegen entfernte Ziele) kaum möglich, sondern höchstens für ein "leichtes MG" (das gleiche Gerät, aber beschränkt auf den Nahbereich). Man beachte die entgegesetzte vertikale Lage der Scharnierzapfen, die das einfache Ausheben der Fensterläden verhindert hat. |
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Die etwas früher entstandene MG-Kampfräume in einem Keller (~1937) zeigen deutlich komplexere Scharten, bei denen eine Nebenscharte für den Sehschlitz der "Stahlschartenplatte für MG" Typ 403P9 vorhanden ist. Das hatte den Anspruch, ein "schweres MG" (das alte klassische MG 08/15) auf einem Schießtisch aufzustellen und mit drei Personen zu bedienen, wovon eine die Feuerleitung durch den Sehschlitz übernimmt:
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In diesem Fall war der Keller so tief angeordnet, dass die Schartenstufen statt nach oben, hier teilweise nach unten führen und die Nebenscharte für den Sehschlitz sehr niedrig ausfällt. Das zeigt, wie von Normen Abstand genommen und improvisiert wurde: |
Die Innenseite einer MG-Scharte in einem gar nicht so typischen MG-Kampfraum: Hier ist nicht nur die "ältere" MG-Stahlschartenplatte Typ 403P9 noch intakt vorhanden, sondern davor hängt noch ein Schießtisch aus Holz (!). Die Schiene in der Mitte diente zur Aufnahme einer Lafette, worauf das eigentliche Maschinengewehr aufgebaut wurde. Die beiden Leisten auf der Tischplatte dienten der seitlichen Fixierung: |
Hier noch mal eine MG-Stahlschartenplatte Typ 403P9: Die Beschriftung über dem Sehschlitz soll verhindern, dass durch Nachlässigkeit Licht aus Scharten austritt, damit den Standort verrät und die Scharte ein direktes Ziel für den Gegner wird. |
Die "Befestigten Keller" sind zweifellos aussagekräftige Bestandteile der NS-Epoche, deren Authentizität am Geschichtsbewusstsein von Bewohnern, Anwohnern, Schulkindern und Dorfgemeinschaft beitragen kann: Der Zweite Weltkrieg hat auch in Ihrer und in Deiner Nachbarschaft Spuren hinterlassen die Anlass geben können, Fragen zu stellen.
Patrice Wijnands & Sami Stiefvater - VEWA e.V.
Große Hoch- oder Tiefbunker dokumentieren und diese dabei vermessen sind immer herausforderdernde, zeitintensive "Großprojekte". Es braucht dafür erfahrene Helfer, oftmals einen Tachymeter, der uns freundlicherweise die Hochschule Karlsruhe ausleiht (ein Leica Builder 509) und die kompetente 3D-CAD-Software GStarCAD.
In einem 2017 gestarteten Kooperationsprojekt zwischen dem VEWA e.V. und dem Arbeitskreis Bunkermuseum Ludwigshafen e.V. wurden die dortigen Hochbunker inventarisiert, kartiert und aktuell nach und nach dokumentiert.
Diese Seite vermittelt einen Eindruck von Modellen aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg.
Alle Bilder dieser Seite: (c) Patrice Wijnands - VEWA e.V.
1) Das erste größere Projekt war 2013 dieser Tiefbunker, der zwar in einem Tag vermessen wurde, aber wo auch schnell klar wurde, dass das schneller und effizienter gehen muss. Damals nutzte ich noch DraftSight, womit zwar 3D möglich, aber umständlich war.
2) 2017 stand dieser Hochbunker an, wofür allein durch seine schiere Größe mehrere Vermessungs- und Ergänzungstermine notwendig waren. Verwendet wurden (lange) Maßbänder, Meterstäbe und ein Laserentfernungsmesser. Alles wurde anfangs noch auf Papier skizziert und aufgeschrieben, was zwar seinen eigenen Charme hat, aber langsam ist und bei der Auswertung zusätzlich viel Zeit zur Digitalisierung braucht. Das Modell war erst zwei Jahre später vollständig.
3) Kaum war dieses Projekt endlich fertig, folgte Anfang 2020 dieses, etwas kleiner, mit vielen Helfern, einem Laserentfernungsmesser und einem Tablet mit einer CAD-App. So entstand das digitale Modell gleich vor Ort. Ein paar Monate später wurden mit einem Tachymeter noch Ergänzungen gemessen.
4) Die Vermessung dieses wirklich sehr großen Hochbunkers brauchte mehrere Tage, aufgeteilt in zwei Teams. Zuvor wurde mit einem Tachymeter ein Basisnetz durch die Flure vermessen. Die so erhobene Punktwolke wurde vor Ort auf zwei Tablets kopiert und daran wurden dann die Polygone der Räume aufgehängt.
Auch die Außenseite wurde erst mit dem Tachymeter soweit als möglich erfasst und anschließend und in einem zweiten Durchgang ein paar Wochen später im Detail vermessen. Das ermöglichte auch den raschen Aufbau eines 3D-Modells.
Die eigentliche Modellierung ging danach, stark begünstigt durch die Verwendung von GStarCAD, sehr schnell. Man muss sich aber immer gut überlegen, was man mit dem Modell erreichen will und wie man es dafür darstellt. In diesem Fall wurden die Außenseiten und Decke vorerst aus 3D-Flächen aufgebaut.
5) In dieses Modell, das ein paar Monate später vermessen wurde, flossen die gemachten Erfahrungen ein, damit gleich von Anfang an die Modellierung als Solids (3D-Körper) möglich war.
Das Modell entstand so in wenigen Tagen (Abenden...) danach.
6) Ein paar Monate später ergab sich die Möglichkeit einen weiteren Reichsbahnbunker aufzunehmen. Da das vorige Projekt für einen solchen Bunker noch auf Papier vermessen wurde und Monate brauchte bis zur Fertigstellung, ging das jetzt, mit einem Tachymeter, zwei Laserentfernungsmessern und Tablets und einer potenten 3D-Software, alles sehr schnell.
7) Es gibt auch sowas wie Luftschutzstollen. Die weisen eine ganze eigene Formsprache und Typologie auf. Wenn man darin Stollenprofile darstellen oder Einblick in die Stollen geben will, muss man diese "aufschneiden" und "Lichtquellen" an geeigneten Stellen definieren.
8) Es gibt aber auch kleinere Projekte, die mit den gemachten Erfahrungen schnell und effizient vermessen und modelliert wurden, wie dieser kleine Brandwachenstand.
9) Das Modell der vorigen und der nachfolgenden Brandwache haben gemeinsam, dass das 3D-Modell dazu dienen soll, die Struktur über Grundriss, Schnitte und Bilder hinaus verständlich darzustellen. Das gelingt selten mit einer Abbildung allein, sondern braucht mehrere oder idealerweise das 3D-Modell selbst.
Patrice Wijnands - VEWA e.V.
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