Der VEWA e.V. hat im Jahr 2015 ein weiteres Grundstück erworben, auf dem sich zwei Bunkerruinen des Westwalls befinden. Intention war es, an den beiden Anlagen auf dem Grundstück alternative Verkehrssicherungsmaßnahmen im Sinne unseres Verkehrssicherungskonzeptes zu erproben.
Das Grundstück befindet sich östlich der Eichelsbacher Mühle bei Pirmasens. Bei den beiden Anlagen handelt es sich um Bauwerke aus dem Limes Bauprogramm, einen Limes 10a mit überdeckten Hof und einen Limes 23 mit Maulscharte. Die Bauwerke wurden nach dem Krieg demilitarisiert, allerdings nicht entschrottet, d.h. die Deckenträger befinden sich noch in den Bauwerken. Das Grundstück war zur Zeit seiner Bebauung im Jahre 1938 frei von Baumbestand, es wurde als Weide oder Wiesengrundstück genutzt. Dies lässt sich durch die Luftbildauswertung belegen. Nach der Sprengung der Anlagen nach 1945 wurden auf dem schmalen und langen Grundstück Obstbäume angepflanzt. Diese Nutzung lies sich am Besten mit den beiden gesprengten Bauwerken kombinieren. Der westliche Teil des Grundstücks blieb ein offenes Wiesengelände. Heute stellt sich der Obstbaumbestand als stark verwildert dar und bietet sich in dem umliegenden offenen Wiesengelände als Gehölzinsel an.
Das Nutzungskonzept des Vereins sieht vor, den Obstbaumbestand im mittleren Teil des Grundstückes, in welchem sich auch die beiden Bauwerke befinden, wieder in Wert zu setzen und den östlichen Teil als unberührten "Urwald" sich selbst zu überlassen. Die Nachkriegsnutzung des Grundstücks gehört zur Geschichte des Westwalls und soll so zur Geltung kommen.

Das erste der beiden Bauwerke, der Limes 10a, soll beispielhaft für eine reine Verkehrssicherungsmaßnahme im Sinne unseres Verkehrssicherungskonzeptes stehen. Erprobt wurden hier Baustahlmatten, um Spalten zu verschließen und die Anlage eines Annäherungshindernisses in Form eines Zauns aus T-Profilen mit gespannten Stahlseilen. Die Maßnahmen sollten nachhaltig sowie kostengünstig sein und im Einklang mit dem Denkmal- und dem Naturschutz stehen.
Das zweite Bauwerk, der Limes 23, bietet durch seine bessere Zugänglichkeit die Möglichkeit, ihn für Führungen durch den Verein zu nutzen. Das Bauwerk wurde an Absturzkanten ebenfalls durch einen Zaun aus T-Profilen und einem Stahldraht gesichert. Zusätzlich wurde für Begehungen eine Zuwegung angelegt, die eine sichere Annäherung sowie Begehung ermöglicht. Die Konzeptionierung der Zuwegung macht sich die natürlichen Begebenheiten zunutze, um die Eingriffe auf dem Gelände so gering wie möglich zu halten.

Eine ausführliche Dokumentation von Patrice Wijnands zum Limes 23 und Limes 10a auf dem VEWA Grundstück finden Sie hier.


Der Limes 10a mit überdeckten Zugang auf dem VEWA Grundstück: Ein Gruppenunterstand mit angehängtem Kampfraum für zwei Maschinengewehre auf Schießtischen. Die frontale Maulscharte wirkte auf die Straßensperre bei der Anstauung an der Eichelsbacher Mühle. Eine bauliche Besonderheit diese Anlage war die zusätzliche Hofüberdeckung.

Limes 10a

Zeichnung P. Wijnands

 

Regelbau 10

Zeichnung F. Gottschall

 

 

Der Limes 23 auf dem VEWA Grundstück: Das Bauwerk ist ein MG-Schartenstand ohne Gruppe, d.h. im Bauwerk war nur die Bedienmannschaft für die Waffen untergebracht. Der Limes 23 ist eine einfache Konstruktion mit einer offenen Maulscharte für ein MG, eine sogenannte Flankierungsanlage ermöglichte es den Hof und Zugangsbereich zu überwachen und aus einer Scharte mit einer Waffe dort zu wirken.

Limes 23Zeichnung P. Wijnands

 

Limes 23

Zeichnung P. Schreiber, F. Gottschall



Ausschnitt aus einem Luftbild von Ende 1944: Man erkennt die beiden Bauwerke sowie die angelegten Stellungen und Schützengräben, die die Bauwerke verbinden.Luftbild

Luftbild mit freundlicher Genehmigung von M. Rupp



Heutige Ansicht des Grundstücks:

Quelle: Google, GeoBasis-DE/BKG

 

Impressionen der bisherigen Arbeitseinsätze

Arbeitseinsatz (© A.Stein)

 

Arbeitseinsatz (© A.Stein)

 

Arbeitseinsatz (© A.Stein)

 

Arbeitseinsatz (© A.Stein)

 

Arbeitseinsatz (© A.Stein)

Der damals noch junge Verein wagte im Jahre 2005 das Experiment "Übernahme einer Bunkerruine von der BimA". Eine der letzten erhaltenen Bunkerruinen des Westwalls zwischen Haardtrand und Bienwald sollte vom Verein übernommen werden. Die Idee des Projektes war, mit der Kostenbeteiligung des Bundes von 3.800 Euro für die Übernahme des Bauwerks den Standort mit einem stabilen Zaun zu sichern. Zusätzlich sollte das Verkehrssicherungsrisiko über eine Versicherung abgedeckt werden.
So kam es dann auch. Der Verein erwarb das Grundstück und übernahm die Ruine vom Bund. Bei dem Bauwerk handelt es sich um einen Regelbau 10 aus dem Limes-Bauprogramm von 1938. Die Anlage wurde nach Kriegsende demilitarisiert und entschrottet, neben den Panzerungsteilen wurden auch die Deckenträger entfernt. Trotzdem ist die Bunkerruine in seiner Struktur erhalten und einer der letzten Zeugen des sog. "Otterbachabschnitts" - einem der am stärksten befestigten Abschnitte des Westwalls.

Eine ausführliche Dokumentation des Bauwerks von Patrice Wijnands finden Sie hier.

 

Der Regelbau 10 auf dem VEWA Grundstück:

Limes 10 Oberotterbach VEWA Grundstück

Zeichnung P. Wijnands

 

Regelbau 10 R

Zeichnung F. Gottschall

 

 

Luftbild aus den letzten Monaten des Krieges: Deutlich zu erkennen sind die Schützen-/Laufgräben und die einzelnen Bunkeranlagen. Die zahlreichen Bombentrichter am rechten Bildrand zeigen, dass dieser Bereich Ziel alliierter Bombenangriffe gewesen ist, jedoch keine Anlage direkt getroffen wurde.

Quelle: LVermGeo RP

 

70 Jahre später ist nichts mehr zu erkennen: Obstgärten und Wochenendgrundstücke sind heute dort, wo früher Bunker standen

Quelle: Google, GeoBasis-DE/BKG

Eine Lösung für die juristische Klemme

 

Seit mehr als zehn Jahren setzt sich der Verein zur Erhaltung der Westwall-Anlagen für seinen Vereinszweck ein und hat von Anfang an eine konsequente Linie vertreten: Abbruch von Ruinen nach vorheriger Dokumentation nur dort, wo es aus wirtschaftlichen Gründen zwingend notwendig ist. Also: keine Beseitigung aus Verkehrssicherungsgründen. Andere Formen der Verkehrssicherung (z.B. Zäune) nur dort, wo starker Publikumsverkehr herrscht. An allen anderen Ruinen besteht unserer Auffassung nach kein oder nur minimaler Handlungsbedarf.

Da alle Westwall-Relikte in Rheinland-Pfalz mittlerweile unter Denkmalschutz stehen, ist der großflächige Abbruch kein Thema mehr. Damit ist das Problemen der Verkehrssicherung allerdings nicht aus der Welt geschafft. Das Land, das die Bunkerruinen und die Haftung dafür im Oktober 2014 vom Bund übernimmt, muss sich damit befassen. Dieser Besitzerwechsel bietet die Möglichkeit, das Thema Verkehrssicherung auf eine neue Basis zu stellen, die von individueller Herangehensweise, Augenmaß und einem im Gegensatz zu früher sparsamen Umgang mit Steuermitteln geprägt werden sollte.
Ein Zitat aus dem "Spiegel 47/2002", Seite 64, zeigt, um welche Dimensionen der Gefährdung es dabei überhaupt geht: "In der Tat hat es bislang in den Westwall-Ruinen nur wenige Unfälle gegeben: Im Juni 1972 verletzte sich ein neunjähriges Kind tödlich an einem herausstehenden Eisenstab, einem anderen Jungen riss beim Spielen der Daumen ab. Von weiteren Vorfällen weiß das zuständige Bundesfinanzministerium nichts!" Seit 2002 ist von schweren Unfällen nichts bekannt geworden.

Wo ist Verkehrssicherung also notwendig, und was sollte getan werden?

Differenzierte Anwendung von alternativen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Standorten
Eine differenzierte Anwendung von Verkehrssicherungsmaßnahmen erfordert, Standorte nach ihrem Gefährdungspotenzial zu klassifizieren. Ausgehend davon ist dann festzulegen, welche Maßnahmen aus einem vordefinierten Katalog darauf anzuwenden sind (einschließlich einer Null-Maßnahme, ohne jeglichen Eingriff), natürlich unter Berücksichtigung individueller Gegebenheiten. Entsprechende Maßnahmen sollten nur unter frühzeitiger Einbeziehung von VEWA, BUND und ev. anderen Kooperationspartnern aus Denkmal -oder Naturschutz erfolgen. Nach Ansicht des VEWA liegt die beste Lösung darin, drei Klassen anzuwenden:

 

1) Bauwerke in bewohntem Gebiet
Es gibt eine Gruppe von exponierten Standorten innerhalb von geschlossenen Ortschaften, in unmittelbarer Nähe zu Wohngebieten oder Freizeiteinrichtungen, wo eine unbeaufsichtigte Frequentierung durch Kinder und Jugendliche zu erwarten ist. Diese müssen gesichert werden. Die unserer Auffassung nach hier angemessene Vorgangsweise:

  • Entfernen von alten, zerstörten Zäunen und ihren Resten, die selbst schon zur Gefahrenstelle geworden sind.

  • Anbringen von Geländern aus Holz, Metall oder Stabgitterzäunen. Dies wird im Saarland schon lange so praktiziert.

  • Abschneiden von einzelnen vorstehenden Armierungseisen.

  • Entfernen von einzelnen absturzgefährdeten Betontrümmern.

Gerade die häufige Frequentierung durch Menschen in diesen Bereichen schützt die Zäune vor mutwilligen Zerstörungen, was für abgelegene Standorte nicht gilt. Eine ausufernde Anwendung dieser Klasse ist ein Zeichen für ihre falsche Anwendung.

 

2) Standorte in der (Sicht-)Nähe von ausgewiesenen Wanderwegen, Radwegen, Aussiedlerhöfen, bewirtschafteten Wanderhütten oder Freizeiteinrichtungen außerhalb von Ortschaften, wo Frequentierung höchstens durch Erwachsene oder unter ihrer Anleitung zu erwarten ist. Diese Standorte gilt es nicht zu sichern, sondern es werden nur versteckte Gefahren zu offenen gemacht.

Hier reicht:

  • Das Entfernen von alten, zerstörten Zäunen und ihren Resten.

  • Die Anbringung von niedrigen oder durchlässigen Zäunen, in der Regel Hordengatter, die den Standort auch nicht vollständig umschließen müssen.

  • Die Anbringen von Beschilderung, die erklärt welche Gefahren es gibt und warum diese nicht beseitigt wurden.

  • Nur ausnahmsweise Geländer auf oder neben den Ruinen.

Eine generelle Entschärfung findet nicht statt, sondern maximal

  • Abschneiden von einzelnen herausstehenden Armierungseisen,

  • Entfernen von einzelnen absturzgefährdeten Betontrümmern.

In den Zäunen dürfen sich keine Wildtiere verfangen können, und sie dürfen nach Zerstörung durch natürliche Ursachen nicht selbst zur Gefahrenstelle werden.
Stark verwachsene und selten begangene Ruinen dürfen nicht mit einem auffälligen Zaun visuell markiert werden, auch nicht mit einem Hordengatter. Stattdessen ist eine farblich angepasste Beschilderung und eine Verdichtung der Bepflanzung empfehlenswert.

 

3) Alle restlichen Bauwerke
An publikumsarmen Standorten außerhalb der Sichtweite von Wanderwegen soll auf jegliche Zäune verzichtet werden.

Hier reicht:

  • Das Entfernen von alten, zerstörten Zäunen und ihren Resten,

  • Das Abschneiden von einzelnen herausstehenden Armierungseisen,

  • Das Entfernen von einzelnen absturzgefährdeten Betontrümmern,

  • Das Sichern von nicht einsehbaren Absturzhöhen durch Geländer oder Absperren in einigen Metern Entfernung durch Hordengatter.

 

Anmerkungen zu den Zäunen
Eine Einzäunung soll Menschen vom Betreten der Bunkerruinen abhalten. Diese Schutzfunktion entfalten Zäune jedoch nur bedingt:

  • Gerade die so oft im Wald benutzte Maschendrahtzäune verfallen innerhalb weniger Jahre und werden selbst zu Gefahrenstellen für Mensch und Tier. Sie bieten also nur eine kurzlebige und teure Scheinsicherheit vor Unfällen. Alternativ werden in manchen Fällen auch Stabgitterzäune eingesetzt, die haltbarer sind. Allerdings ist dieser Zauntyp auch deutlich teurer.

  • Wer unbedingt hinein will, wird den Zaun - egal wie hoch- so oder so überwinden oder gar zerstören. Zudem wird der Eigentümer selbst mit "unüberwindbaren" Zäunen noch immer nicht zwangsläufig von der Haftung für Unfälle entbunden. Der Zaun bietet also dem Eigentümer nur eine teure Scheinsicherheit vor Klagen.

Auch aus anderen Gründen sind Zäune sehr umstritten:

  • Naturschützer sehen Zäune kritisch und argumentieren, dass diese auch Wildtiere aussperren, deren Aufenthalt in Bunkern zum Überleben der Art nachweislich beiträgt.

  • Zäune stören das Landschaftsbild und sind außerdem immer genehmigungspflichtig.

Während sich der Naturschutz aus erwähnten Gründen gegen Zäune ausspricht, können staatliche Denkmalschützer mit ihnen leben, solange die Denkmäler unangetastet bleiben. Jedoch hat ihr Bau im Umfeld des Westwallwanderwegs bei Oberotterbach (2005-2007) nicht nur zum Einschlagen von Schneisen, großzügigem Abholzen und dem Planieren von Flächen geführt, sondern auch zu Teilabbrüchen der zu schützenden Bausubstanz. Sogar aus der Geschichtsschreibung bekannte Lauf- und Schützengräben wurden verfüllt.

Falls im Wald überhaupt Verkehrssicherung betrieben wird, plädiert der VEWA deshalb ausdrücklich für die Anwendung von Holzzäunen, sog. Hordengattern:

  • Ihr Einsatz ist sehr kostengünstig.

  • Für den Transport des Materials werden keine Schneisen benötigt.

  • Für den Bau werden keine Maschinen gebraucht, deren Einsatz für Bodenverdichtung und Kahlschlag um die Bauwerke herum gesorgt hat.

  • Sowohl Herstellung der Zaunelemente, Bau als auch regelmäßige Kontrolle erfordern weniger speziell geschultes Personal.

  • Astbruch oder Verwitterung zerstören immer nur Zaunsegmente und entspannen keinen ganzen Zaun.

  • Etwaige Zerstörungen lassen sich leicht und kostengünstig ausbessern.

  • Zerstörte Zaunelemente werden durch natürliche Prozesse zersetzt und bleiben nicht als gefährlicher Müll im Wald zurück.

  • Das Maß an Sicherheit kann mit dem von Maschendrahtzäunen gleichgestellt werden. Der Zaun schützt vor nicht einsehbaren Gefahren und hält auch Kinder und Jugendliche vom versehentlichen Betreten ab. Wer unbedingt hinein will, braucht dabei keinen Zaun zu zerstören. Menschen werden durch das Hordengatter auf eine Gefahrenlage hingewiesen, ergänzt durch ein Schild am Eingang, das vor nicht einsehbaren oder direkt sichtbaren Gefahren warnt. Wer trotzdem alle Warnungen ignoriert und sich dann verletzt, sollte keinen Anspruch auf Schadensersatz erlangen.

Es wäre an der Zeit, diesen Kompromiss des Zaunbaus auf eine vernünftige, juristisch belastbare Basis zu stellen, damit zum einen BImA oder Land Rechtssicherheit erlangen, zum anderen auch andere alternative Verkehrssicherungsmethoden angewandt werden können. Der VEWA ist der Ansicht, dass ein im Rahmen des GWiW in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten im Sinne von allen Beteiligten sein muss. Dessen Ziel: Es muss endlich geklärt werden, wo die Grenzen der Verkehrssicherung liegen. Diese Klärung würde weitere sinnlose Zerstörungen und die Verschwendung von Steuermitteln verhindern.

 

Unsere Position zur "Entschärfung"
Ergänzende Maßnahmen wie das Abschneiden von Armierungseisen, das Verfüllen von Spalten, das Abschneiden von losen Brocken und die Beseitigung von Stolperfallen führen in die Richtung der "Entschärfung" einer Ruine. Diese ist aufwendig und tastet eine Bunkerruine als Denkmal und Biotop irgendwann an. Zudem ist die Wahl, welche Gefahren beseitigt werden und welche nicht, immer subjektiv: Welche Armierungseisen sollen bleiben und welche nicht?
Wie sieht es aus mit der Statik einer gesprengten, aufliegenden Betondecke? Soll dafür ein Statiker bürgen? Zieht man dann Stützen und Mauern ein? Wenn es eine Ruine im Sinne des Denkmal- und Artenschutzes bleiben soll, natürlich nicht.
Entschärfung kann ganz schnell ein Fass ohne Boden werden.
Besser ist eine differenzierte Anwendung von Verkehrssicherungsmaßnahmen, die also auch bedeuten kann, Standorte ganz bewusst nicht zu sichern, sondern höchstens mögliche Gefahren kenntlich zu machen:

  • durch ein Hordengatter oder Geländer, das die "unsichere Zone" sichtbar abtrennt.

  • durch ein Schild, das über die Gefahren informiert und darüber, warum diese nicht "beseitigt" wurden.

 

Stollen und Schachtsysteme
In letzter Zeit häufen sich Aufbrüche von Stolleneingängen. Der VEWA bewertet dies als kriminelle Handlungen. Hier sehen wir keine Alternative zu massiven Vergitterungen oder gemauerten Toren. Es gilt auch, Geocacher und Militariasammler draußen zu halten, die die Tierwelt, die sich in die Stollen zurückgezogen hat (insbesondere Amphibien und überwinternde Fledermäuse) stören, was für die Tiere den Tod bedeuten kann.

 

Laufgräben, Kochstände ("Einmannbunker"), Unterstände und anderes
Aus Sicht des VEWA ist der Umgang mit Bestandteilen des Westwalls, wie z.B. Laufgräben, Panzergräben und Kochständen derzeit unbefriedigend. Wir fordern prinzipiell den Erhalt aller Anlagen-Teile ? deshalb ist aus unserer Sicht eine entsprechende Information an Gemeinden und Forstbehörden dringend geboten. Egal, ob Sicherungs- oder forstwirtschaftliche Maßnahmen betrieben werden: Der Umgang mit Lauf- und Schützengräben bedarf generell weiterer Optimierung und Sensibilisierung.

 

Westwall-Wanderwege
Generell plädiert der VEWA für eine zurückhaltende und wohldurchdachte Etablierung von Tourismusprojekten, da sie weitere Verkehrssicherungsmaßnahmen mit sich bringen.
Generell: Im Zusammenhang mit der Diskussion über die Verkehrssicherung an Bunkern sei an die Burgruinen, an Autobahnen und Bahnstrecken erinnert. Falls Burgruinen auf perfektionistische Art verkehrssicher gemacht würden, hätten sie mehr Ähnlichkeit mit Hochsicherheitstrakten als mit Relikten aus dem Mittelalter. Das kann niemand ernsthaft wollen. Ähnliche Kriterien müssen nach Auffassung des VEWA auch für Bunkerruinen und andere Reste des Westwalls gelten. Autobahnen und Bahnstrecken wiederum können nicht überall gegen unbefugtes Betreten gesichert werden. Hier gibt man sich damit zufrieden, dass es sich um offensichtliche Gefahren handelt. Diese "Sichtbarmachung" müsste also auch für Westwall-Ruinen genügen. Generell sollte akzeptiert werden: Der Versuch, außerorts absolute Sicherheit zu gewährleisten, ist ein teurer Irrweg.

 

Patrice Wijnands & Klaus Backes, Vorstand VEWA e.V.

Im Moment besitzt der VEWA e.V. drei Bunkeranlagen in Rheinland-Pfalz. Es handelt sich dabei um drei unterschiedliche Regelbauten des Limesbauprogramms, ein 10, ein 10a und ein 23, die als Ruinen erhalten geblieben sind.
Mit diesen Anlagen verfolgen wir verschiedene Ziele: Wie es unser Vereinsname schon verrät, wurde der VEWA im Jahr 2003 gegründet, um sich aktiv gegen den Abriss der Bunkeranlagen des ehemaligen Westwalls einzusetzen. Mit dem Kauf der ersten Bunkerruine 2005 bei Oberotterbach wollten wir also ein symbolisches Zeichen setzen. So sollte einerseits die Anlage vor einer möglichen Abtragung gerettet aber gleichzeitig auch gezeigt werden, dass der Kauf einer solchen Ruine möglich ist.
Von den beiden Anlagen bei Winzeln in der Nähe von Pirmasens erfuhren wir im Jahr 2015 eher zufällig. Der damalige Besitzer wusste sich anscheinend nicht weiter zu helfen und hatte vor die Ruinen mit Bauschutt und Müll zu verfüllen - ein trauriges Schicksal, das aber keineswegs ein Einzelfall im Pfälzerwald ist. Mit der Übernahme der beiden Bunkerruinen und dem dazugehörigen Grundstück konnten wir dies jedoch noch verhindern.

Ganz im Sinne unseres Verkehrssicherungskonzeptes haben wir auf unseren beiden Grundstücken verschiedene Sicherungsmaßnahmen erprobt. Diese reichen vom massiven Zaun mit Doppelstabmatten bis hin zu alternativen Maßnahmen in Form von Annährungshindernissen, die den Begeher zwingen zu halten und sich das Gelände vor ihm anzuschauen. Aus einer kaum sichtbaren Gefahr wird so eine sichtbare. Die Eingriffe in die Natur wurden bei alledem so gering wie möglich gehalten, um die Ruinen in ihrer Funktion als Habitat für viele Tier- und Pflanzenarten zu erhalten. Dazu zählt für uns auch die Pflege des Bestands an alten Obstbäumen auf unserem Grundstück bei Winzeln. Für dieses konnten wir mit der Übernahme auch einen Imker gewinnen, der seitdem in einem Bienenhaus Honig produziert.



Unsere Vereins-Anlagen:

Regelbau 10 bei Oberotterbach Leer Leer Limes 23 und Limes 10a bei Pirmasens

Regelbau 10 R

Mehr erfahren Sie hier...

   

Regelbau 10a L

Mehr erfahren Sie hier...

 

-Neuste Beiträge-

Tag des offenen Denkmals 2025: Hochbunker Irisweg

Am diesjährigen Tag des offenen Denkmals am Sonntag den 14.9.2025 werden Führungen im Hochbunker Irisweg in Karlsruhe angeboten werden.

Wer den Bunker zuvor schon sehen möchte, schreibt bitte ins Kontaktformular.

Patrice Wijnands - VEWA e.V.

 

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Verkehrssicherungsmaßnamen im Vergleich

 Welche Möglichkeiten gibt es, um Bunker oder Bunkerruinen zu sichern, und welche Vor- und Nachteile haben diese?

 

Tabelle 1: "Klassische" Verkehrssicherungsmaßnahmen:

Maßnahme Nachteile Vorteile Anmerkungen Beurteilung
(Total-oder Teil-) Abbruch/Zerkleinerung und Übererdung

Teuer

Totalverlust
- der historischen Bausubstanz,
- des (Trittstein-) Biotops,
- von Identität stiftendes Landschaftselement.

Letztendlich nachhaltig im Sinne der Verkehrssicherung (aber nur dafür). Bis in den 90-ger Jahren das favorisierte Instrument zur Verkehrssicherung, seitdem nur noch in Ausnahmefällen wenn wirtschaftliche, politische oder private Argumente überwiegen.

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Übererdung - Historische Bausubstanz unsichtbar.
- Verlust des (Trittstein-) Biotops.
- Verlust von Identität stiftendes Landschaftselement.
- Nicht nachhaltig und nicht sicher, weil auf Dauer einspülend, wodurch Armierungseisen herausstehen, und Löcher und Spalten entstehen.
- Kann versteckte letale Gefahren entwickeln.
- Kann hohe Folgekosten nach sich ziehen, wenn nachträglich und wiederholt "saniert".
Billig, aber nur für ~ein Jahrzehnt. Hunderte übererdete Ruinen sind sowohl für die BImA (in NRW, Saarland, BaWü) als auch für die Stiftung "Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall" (RLP) ein wachsendes Problem, weil diese im Stillen "versteckte Gefahren" entwickeln. o
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Stabgitterzaun/(Doppel-)Stabmattenzaun Teuer Sehr sicher, haltbar und rechtssicher. Eignet sich für Ruinen innerhalb Ortschaften oder bis in ~500m Entfernung der Bebauung. Da es solche Ruinen nur noch wenig gibt, kommt diese Maßnahme nur wenig vor.

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Maschendrahtzaun - Teuer
- Nur bedingt haltbar gegen Sturmbruch und Vandalismus.
- Braucht regelmäßiges Monitoring.
- Braucht wiederkehrende Reparaturen.
- Oft im Kombination mit Stacheldraht, der erheblich zu den Gefahren beiträgt, wenn der Zaun altert und teilweise niederliegt.
- Sicher und (angenommen) rechtssicher, wenn regelmäßig und nachweisbar geprüft und repariert. Wurde in den 70-/80-ger Jahren und in der Periode 2004-2014 als Alternative zu Abbruch oder Übererdung angewandt. In der Nähe von Ortschaften und Wanderwegen oft der Status quo und damit nicht per se falsch. Im Wald und an abseits gelegenen Standorten jedoch wenig sinnvoll, weil Defekte sehr wahrscheinlich auftreten und lange nicht bemerkt werden.
Wird heute nur in Ausnahmefällen neu gebaut.
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Wildzaun/Knotengeflechtzaun/Knotengitterzaun
(Metall, ~200 cm hoch)
- Das Knotengeflecht (Wickelknoten) kann für kleinere Fellträger, wie Marder, Eichhörnchen oder Wildkatze(njunge) gefährlich sein, wenn sich deren Fell (z.B. an der Sehne) darin verheddert. Dieses Risiko lässt sich verringern, wenn die Zäune "auf dem Kopf" aufgehängt werden, damit die Maschen unten größer sind.
- Leicht zerstörbar.
- Wahrscheinlich wenig rechtssicher.

- Billig
- Schwer überkletterbar.
- Einfach zu reparieren.

Kommt in NRW und im Saarland öfters vor, also dort, wo viele Ruinen keinen Schutzstatus haben. Kann jedoch im Forstbereich ein Kompromiss sein, wenn keine andere Maßnahmen infrage kommen. o
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Niedriger Wildzaun
Knotengeflechtzaun/Knotengitterzaun/Schafsweidezaun
(Metall, ~120 cm hoch)

- Das Knotengeflecht führt zum gleichen Risiko wie beim Wildzaun.
- Wahrscheinlich wenig rechtssicher.
- Leicht überkletterbar.
- Oft im Kombination mit Stacheldraht, der erheblich zu den Gefahren beiträgt, wenn der Zaun altert und teilweise niederliegt.

- Billig
- Einfach zu reparieren.
- Erstaunlich haltbar, weil niedrig und einfach überkletterbar.
- Führt zu einer Abschirmung zwischen Weg und Ruine, hält auch Kinder auf.

Kommt im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe vor, worin bis in den 90-ger Jahren das Bundesvermögensamt Karlsruhe aktiv war.
Kann im Forstbereich ein Kompromiss sein, wenn keine andere Maßnahmen infrage kommen.
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Warnschild Auffällig und anziehend. Billig Sorgt scheinbar für eine vermeintliche Rechtssicherheit im Saarland und im Bereich des Regierungspräsidiums Karlsruhe, ist jedoch in der Praxis keine "Verkehrssicherung". o
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Fledermaustor/Vergitterung/Gittertür - Teuer
- Braucht Monitoring.
- Sicher und rechtssicher.
- Anfällig für Vandalismus und teuer in der Reparatur
Wird vor allem für die Eingänge zu "Minierten Anlagen" (Pfalz), Hohlganganlagen, Luftschutzanlagen und für erhaltene Bunker (Saarland) angewandt.
Vandalismus ist immer inakzeptabel und von Fledermauswinterquartieren erst recht.
Dennoch kann es vorbeugend wirken, wenn ein Ansprechpartner/Schlüsselinhaber kenntlich ist oder im Sommer das Tor zu manchen einsam gelegenen Anlagen nicht verschlossen wird.
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Tabelle 2: Alternative Verkehrssicherungsmaßnahmen:

 Maßnahme Nachteile  Vorteile Anmerkungen Beurteilung
Halboffene Zäune aller Art - Weiterhin teuer und nur bedingt haltbar wegen Windbruch, aber in reduzierter Form.
- Wenn schon alternativ, dennoch wenig ästhetisch.
- Billiger und haltbarer als geschlossene Zäune.
- Führt zu einer verlässlichen Abschirmung zwischen Weg und Ruine, hält auch Kinder auf, lässt aber den Zugang für Erwachsene und Wildtiere von der Rückseite zu.
- Bietet eine verlässliche Form einer abgestuften Sicherung vor versteckten Gefahren.
Kommt in experimenteller Form als niedriger, halboffener Maschendrahtzaun bei Karlsruhe vor und erfüllt seit 2015 seinen Zweck hervorragend. o
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Holzgatter/-Geländer

- Teuer
- Wenig haltbar.
- Viel Reparaturaufwand.

- Natürliches Material, kein Einbringen von ortsfremden Materialien.
- Ästhetisch ansprechend.
- Nicht als Absturzsicherung geeignet.

Wurde in Versuchsprojekten 2012-2015 angewandt, aber seitdem nicht mehr. o
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Stahlgeländer (verzinkt, Vierkantstahl) - Teuer
- Wirkt anziehend
- Nach Sturmbruch schwer zu reparieren 
- Wurde oft an Bauwerke selbst angebracht und verändert deren Aussehen erheblich.
- Wenn Baumpflege erfolgt, sehr nachhaltig, haltbar und langlebig.
- Sichere und rechtssichere Absturzsicherung.
Eine Standardmaßnahme für Verkehrsbauwerke, die von der BImA besonders auf erhaltene Bunker als Absturzsicherung angewandt wurde. o
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Stahlgeländer (rostbraun, Rundstahl, modular, auf Betonfundamenten außerhalb) - Teuer - Nachhaltig, sehr haltbar und langlebig.
- Einigermaßen reparabel.
- Macht auf eine versteckte Gefahr aufmerksam oder trennt das sichere von dem unsicheren Terrain.
- Führt zu einer verlässlichen Abschirmung zwischen Weg und Ruine,  (jedoch nicht gegen ein "unterdurch schlüpfen"), lässt aber den Zugang für Mensch und Tier zu.
- Ästhetisch ansprechend, passend zum Denkmalcharakter.
Die Standardmaßnahme der Stiftung "Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall" in RLP, die dort mit Erfolg sehr oft angewandt wird. Diese werden bewusst nur zur Abschirmung angewandt und nicht als Absturzsicherung. o
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Erklärendes Warnschild - Wenn ungeschickt platziert, kann es anziehend wirken. - Klärt auf zu Gefahren und stellt Verbote klar, die aus Denkmal- und Naturschutz hervorgehen. Eine Standardmaßnahme der Stiftung "Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall" in RLP, in der Regel zusätzlich zum Stahlgeländer. o
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Baustahlmatten - Eine feste Anbringung ist nicht immer möglich.
- Nicht immer immun vor Vandalismus.
- Braucht Monitoring.
- Schwer sichtbar und glatt, wenn waagerecht angebracht und über die Zeit von Blättern verdeckt.

- Bietet eine gute und nachhaltige Sicherung von Spalten und Löchern.
- Auch für einspülende, übererdete Ruinen anwendbar.
- Auch in Kombination mit einem Stahlgeländer anwendbar, wenn damit versteckte Gefahren entschärft werden.
- Ökologisch verträglich, weil wenn geschickt angebracht, der Zugang für Kleintiere möglich bleibt.

 Eine Standardmaßnahme der Stiftung "Grüner Wall im Westen – Mahnmal ehemaliger Westwall" in RLP, oft zusätzlich zum Stahlgeländer. Es hat sich bewährt, mehrere Matten versetzt übereinander zu legen, ggf. mit unterschiedlichen Rastermaßen.  o
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Stahlseile/Drahtseile (dünn) - Muss deutlich platziert sein, sonst könnte das Seil übersehen werden.
- Wahrscheinlich wenig rechtssicher.
- Nicht geeignet zur Absicherung von ernsthaften Gefahrenstellen.

- Billig und haltbar.
- Nützlich als Annäherungshindernis und zur Publikumslenkung.
- Kann in Kombination mit Anpflanzungen genutzt werden.
- Funktioniert in der Praxis gut, auch wenn keinem DIN-Standard entsprechend.

Kommt im Museumsbereich öfters vor. o
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Stahlseile (sehr dick)

- Nicht denkmalgerecht.
- Teuer
- Wahrscheinlich wenig rechtssicher.
- Nicht geeignet zur Absicherung von ernsthaften Gefahrenstellen.

- Sehr haltbar und praktisch unzerstörbar.
- Nützlich als Annäherungshindernis und zur Publikumslenkung.
- Lässt Zugang trotzdem zu.
- Funktioniert in der Praxis gut, auch wenn keinem DIN-Standard entsprechend.

Wurde 2016 von der BImA experimentell für einen Geschützbunker in der Hardtwaldbatterie angebracht, der seitdem wie ein Boxring aussieht. o
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Befestigte Keller

Besonders in der "Oberrheinstellung" sind in den "Stellungskarten" der Befestigungsatlanten (BAMA 932-9 KART, NARA) Bunker eingetragen, die den Vermerk "Keller" oder "Zollhaus" tragen. Oftmals mit der Symbolik eines "MG-(Doppel)-Schartenstandes", also mit ein oder zwei Scharten für ein Maschinengewehr. Es handelt sich um "MG-Kampfräume", die in bestehende oder neu errichtete Häuser eingebaut wurden. Diese Mischung aus ziviler und militärischer Infrastruktur könnte man als Merkmal eines totalitären und militaristisch eingestellten Staates ansehen.

Das Besondere: Während die Mehrzahl der Westwallbunker gesprengt und beseitigt wurde, blieben diese Häuser mit ihren Kellern intakt. Oftmals mit ihren Türen und Panzerplatten, manchmal sogar mit weiterer technischer Einrichtung. Das verleiht diesen Räumen einen hohen Grad an Authentizität. In diesen Räumen kann man sich vorstellen und viel leichter erklären, wie "Bunker" in den damaligen Vorkriegsjahren aussahen, wie diese theoretisch hätten "funktionieren" sollen und welche desaströse Konsequenzen Kampfhandlungen innerhalb von Ortschaften sowohl für die beteiligten Soldaten als auch (und noch viel mehr) für Bewohner und Nachbarn gehabt hätten.

Das strategische Konzept dieser Keller ist nicht eindeutig geklärt. Der Bau und Bezuschussung solcher Anlagen regelten die "Schutzbestimmungen" vom 4.5.1937 (vergl. GROSS 1982 nach BAMA RH19 III/21), womit der Einbau von MG-Kampfräumen in zivilen Gebäuden ermöglicht wurde, und scheinbar in einigen Fällen zu wenig sinnvollen "Gelegenheitsbauten" weit hinter der befestigten Zone führte. Jedoch gibt es gerade in der Oberrheinstellung eine Häufung von "Zollhäusern", sowohl bereits bestehende als auch Neubauten, worin ein MG-Kampfraum gezielt auf die von Westen, Süden oder Norden in eine Ortschaft führende Straße eingerichtet wurde. Ihre Widerstandsklasse überschreitet mit 60 cm Wandstärke und einer 25 oder 30 mm starken Panzerplatte nicht die "Baustärke C", also taktisch nur für einen vorübergehenden Zweck. Man könnte annehmen, dass die Befestigten Keller in der Oberrheinstellung eine Rolle in der Kontrolle von Straßen und Ortschaften zwischen und landeinwärts von Brückenköpfen innehatten, also in den ersten Stunden und Tagen eines Rheinübergangs, worin kleine, leicht bewaffnete französische Verbände versuchen könnten, eine feste Brücke von der badischen Seite her einzunehmen.

Der heutige Umgang mit diesen Räumen als Bestandteile des Kulturdenkmals "Westbefestigungen" ist nicht klar definiert, weil damit die Unterschutzstellung des gesamten Gebäudes vonnöten wäre, was in den meisten Fällen nicht das gewünschte, schützende Instrument darstellt. Dennoch wäre eine Form von Denkmalschutz für diese Räume wünschenswert. Für die Eigentümer wäre damit die steuerliche Absetzbarkeit von Erhaltungsmaßnahmen von Vorteil.

Bislang wurden diese Keller vor allem in der "Oberrheinstellung" angetroffen, aber vereinzelt auch in Rheinland-Pfalz und NRW, und wahrscheinlich gibt es sie auch im Saarland. Auch in der Bayerisch-Tschechischen Grenzstellung sind Exemplare bekannt.

Technisch wurden die Entwürfe denen der Westwallbunker stark angelehnt, jedoch sieht man den Kellern die Improvisation an. Das schlägt sich auch in den verwendeten Türen und Panzerplatten nieder.

Es gibt zum Beispiel Fälle, worin Gasschutzflügeltüren Typ 19P7 eingebaut wurden, wie man sie auch von Westwallbunkern kennt:

Befestigter_Keller_Tür_19P7.jpg

 

Befestigter Keller Tür 19P7 2

Jedoch die typologische Bezeichnung für diese Gasschutzflügeltür ist unbekannt, und wird erstmal als Bauteil [457] aufgenommen:

Befestigter_Keller_Tür_Bauteil_457.JPG

Auch die typologische Bezeichnung für diese Gasschutzflügeltür ist nicht bekannt und wird erstmal als Bauteil [458] aufgenommen:

Befestigter_Keller_Tür_Bauteil_458.jpg

Einen Raumlüfter, wie dieser HES 1,2 gibt es nur selten. Ohnehin passt zum provisorischen Charakter und vorübergehender taktischer Aufgabe, dass es auch nur selten eine (Gas-) Schleuse gibt und Schutz vor Giftgasangriffen in der Regel nicht gegeben ist.

Befestigter_Keller_Lüfter_HES_1-2.JPG

Keller können Kellerfenster haben, und die wurden mit speziellen Fensterläden aus Stahl geschlossen. Auch deren Typenbezeichnung ist unbekannt, deshalb werden diese als Bauteil [456] gelistet:

Befestigter_Keller_Fensterladen_2.jpg

Befestigter_Keller_Fensterladen_3.jpg

Beiderseits von solchen Fenstern kann es eine Aussparung mit einer Halterung für einen zusätzlichen Balken geben. Damit wurden die beiden Fensterläden zusätzlich gegen Sprengdruck gefestigt, weil die Scharniere nach innen öffnen:

Befestigter_Keller_Fensterladen_6.jpg

 

Befestigter_Keller_Fensterladen_Bauteil_456_2.jpg

 

Befestigter_Keller_Fensterladen_Bauteil_456.jpg

MG-Scharten von wahrscheinlich etwas später (~1938/39) in einem Keller eingebauten MG-Kampfräumen zeigen eine relativ einfache Stufenscharte vor einer "Stahlschartenplatte für MG" Typ 422P01, deren Sehschlitz abgeschnitten wurde. Damit war eine Verwendung für ein "schweres MG" (also mit Feuerleitung gegen entfernte Ziele) kaum möglich, sondern höchstens für ein "leichtes MG" (das gleiche Gerät, aber beschränkt auf den Nahbereich).
Außenseitig wurde die Scharte mit einem tarnenden Fensterladen aus Holz versteckt, wofür die Angel und Verschlüsse noch vorhanden sind:

Befestigter_Keller_MG-Scharte.jpg

Man beachte die entgegesetzte vertikale Lage der Scharnierzapfen, die das einfache Ausheben der Fensterläden verhindert hat.

 

Befestigter_Keller_MG-Scharte_3.jpg

Die etwas früher entstandene MG-Kampfräume in einem Keller (~1937) zeigen deutlich komplexere Scharten, bei denen eine Nebenscharte für den Sehschlitz der "Stahlschartenplatte für MG" Typ 403P9 vorhanden ist. Das hatte den Anspruch, ein "schweres MG" (das alte klassische MG 08/15) auf einem Schießtisch aufzustellen und mit drei Personen zu bedienen, wovon eine die Feuerleitung durch den Sehschlitz übernimmt:

Befestigter_Keller_MG-Scharte_mit_Sehschlitz_2.jpg

 

In diesem Fall war der Keller so tief angeordnet, dass die Schartenstufen statt nach oben, hier teilweise nach unten führen und die Nebenscharte für den Sehschlitz sehr niedrig ausfällt. Das zeigt, wie von Normen Abstand genommen und improvisiert wurde:

Befestigter_Keller_MG-Scharte_mit_Sehschlitz.jpg

Die Innenseite einer MG-Scharte in einem gar nicht so typischen MG-Kampfraum: Hier ist nicht nur die "ältere" MG-Stahlschartenplatte Typ 403P9 noch intakt vorhanden, sondern davor hängt noch ein Schießtisch aus Holz (!). Die Schiene in der Mitte diente zur Aufnahme einer Lafette, worauf das eigentliche Maschinengewehr aufgebaut wurde. Die beiden Leisten auf der Tischplatte dienten der seitlichen Fixierung:

Befestigter_Keller_Stahlschartenplatte_für_MG_403P9.JPG

Hier noch mal eine MG-Stahlschartenplatte Typ 403P9: Die Beschriftung über dem Sehschlitz soll verhindern, dass durch Nachlässigkeit Licht aus Scharten austritt, damit den Standort verrät und die Scharte ein direktes Ziel für den Gegner wird.
Beide Öffnungen, links der Sehschlitz, rechts für den Lauf des Maschinengewehrs, sind mit einer verschiebbaren Stahlplatte, dem "Schartenschieber", geschlossen. Diese lassen sich in geschlossener Endstellung gegen das Verschieben verriegeln, erkennbar an der Stellung des drehbaren Handgriffes der MG-Scharten-Abdeckung und der damit betätigten beiden vertikalen Riegel. Dem gleichen Zweck dienen die beiden runden Knöpfe am Sehschlitz.

Befestigter_Keller_Stahlschartenplatte_für_MG_403P9_2.JPG

 

Die "Befestigten Keller" sind zweifellos aussagekräftige Bestandteile der NS-Epoche, deren Authentizität am Geschichtsbewusstsein von Bewohnern, Anwohnern, Schulkindern und Dorfgemeinschaft beitragen kann: Der Zweite Weltkrieg hat auch in Ihrer und in Deiner Nachbarschaft Spuren hinterlassen die Anlass geben können, Fragen zu stellen.

Patrice Wijnands & Sami Stiefvater - VEWA e.V.

Das Luftschutzbunker-Kabinett

6516_Objekt_23862_Hochbunker_Ansicht_von_W_Tachymeter_3D-Modell_Bild_2017.jpg

Große Hoch- oder Tiefbunker dokumentieren und diese dabei vermessen sind immer herausforderdernde, zeitintensive "Großprojekte". Es braucht dafür erfahrene Helfer, oftmals einen Tachymeter, der uns freundlicherweise die Hochschule Karlsruhe ausleiht (ein Leica Builder 509) und die kompetente 3D-CAD-Software GStarCAD.

In einem 2017 gestarteten Kooperationsprojekt zwischen dem VEWA e.V. und dem Arbeitskreis Bunkermuseum Ludwigshafen e.V. wurden die dortigen Hochbunker inventarisiert, kartiert und aktuell nach und nach dokumentiert.

Diese Seite vermittelt einen Eindruck von Modellen aus Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg.

Alle Bilder dieser Seite: (c) Patrice Wijnands - VEWA e.V.

 1) Das erste größere Projekt war 2013 dieser Tiefbunker, der zwar in einem Tag vermessen wurde, aber wo auch schnell klar wurde, dass das schneller und effizienter gehen muss. Damals nutzte ich noch DraftSight, womit zwar 3D möglich, aber umständlich war.

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2) 2017 stand dieser Hochbunker an, wofür allein durch seine schiere Größe mehrere Vermessungs- und Ergänzungstermine notwendig waren. Verwendet wurden (lange) Maßbänder, Meterstäbe und ein Laserentfernungsmesser. Alles wurde anfangs noch auf Papier skizziert und aufgeschrieben, was zwar seinen eigenen Charme hat, aber langsam ist und bei der Auswertung zusätzlich viel Zeit zur Digitalisierung braucht. Das Modell war erst zwei Jahre später vollständig.

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3) Kaum war dieses Projekt endlich fertig, folgte Anfang 2020 dieses, etwas kleiner, mit vielen Helfern, einem Laserentfernungsmesser und einem Tablet mit einer CAD-App. So entstand das digitale Modell gleich vor Ort. Ein paar Monate später wurden mit einem Tachymeter noch Ergänzungen gemessen.

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4) Die Vermessung dieses wirklich sehr großen Hochbunkers brauchte mehrere Tage, aufgeteilt in zwei Teams. Zuvor wurde mit einem Tachymeter ein Basisnetz durch die Flure vermessen. Die so erhobene Punktwolke wurde vor Ort auf zwei Tablets kopiert und daran wurden dann die Polygone der Räume aufgehängt.
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Auch die Außenseite wurde erst mit dem Tachymeter soweit als möglich erfasst und anschließend und in einem zweiten Durchgang ein paar Wochen später im Detail vermessen. Das ermöglichte auch den raschen Aufbau eines 3D-Modells.

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Die eigentliche Modellierung ging danach, stark begünstigt durch die Verwendung von GStarCAD, sehr schnell. Man muss sich aber immer gut überlegen, was man mit dem Modell erreichen will und wie man es dafür darstellt. In diesem Fall wurden die Außenseiten und Decke vorerst aus 3D-Flächen aufgebaut. 

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5) In dieses Modell, das ein paar Monate später vermessen wurde, flossen die gemachten Erfahrungen ein, damit gleich von Anfang an die Modellierung als Solids (3D-Körper) möglich war.  

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Das Modell entstand so in wenigen Tagen (Abenden...) danach.

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 6) Ein paar Monate später ergab sich die Möglichkeit einen weiteren Reichsbahnbunker aufzunehmen. Da das vorige Projekt für einen solchen Bunker noch auf Papier vermessen wurde und Monate brauchte bis zur Fertigstellung, ging das jetzt, mit einem Tachymeter, zwei Laserentfernungsmessern und Tablets und einer potenten 3D-Software, alles sehr schnell.

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7) Es gibt auch sowas wie Luftschutzstollen. Die weisen eine ganze eigene Formsprache und Typologie auf. Wenn man darin Stollenprofile darstellen oder Einblick in die Stollen geben will, muss man diese "aufschneiden" und "Lichtquellen" an geeigneten Stellen definieren.

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8) Es gibt aber auch kleinere Projekte, die mit den gemachten Erfahrungen schnell und effizient vermessen und modelliert wurden, wie dieser kleine Brandwachenstand.

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9) Das Modell der vorigen und der nachfolgenden Brandwache haben gemeinsam, dass das 3D-Modell dazu dienen soll, die Struktur über Grundriss, Schnitte und Bilder hinaus verständlich darzustellen. Das gelingt selten mit einer Abbildung allein, sondern braucht mehrere oder idealerweise das 3D-Modell selbst.

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Patrice Wijnands - VEWA e.V.

Das "Spinnennetzmodell"

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Weiterlesen: Das Für und Wider einer staatlichen Veröffentlichung

(c) Patrice Wijnands - VEWA e.V.


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