Verein zur Erhaltung der Westwall-Anlagen (VEWA e.V.)
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QField-Projekte bearbeiten

1) Monitoringauftrag checken.

2) Je Standort mindestens ein Punkt.

3) Für Verkehrssicherung relevante Eigenschaften und Positionen kartieren. 

4) Achte auf die eigene Sicherheit und die deiner Begleiter.

5) Beachte die geltenden Gesetze und Verbotsschilder.

 

(1) Anhand von der oder den zugeordneten Flächen im Layer Monitoringaufträge kann man sehen, in welchen Flächen man zum Monitoring eingeteilt ist. Bitte nicht in Flächen kartieren, die jemandem anders oder noch niemandem zugeordnet wurden.

(2) Das Konzept des Monitorings basiert auf die Grundregel, dass man für jeden Besuch immer *mindestens* einen neuen Punkt einträgt. Das kann die Mitte eines Bunkerhügels sein. Man darf aber auch mehrere Punkte eintragen, die zum Beispiel einzelne Einspülungen, Absturzhöhen oder Trümmerteile markieren.

Diese Regel begründet sich auf die folgenden Annahmen:
- Jeder Teilnehmer im Monitoring kann den Zustand anders vorfinden oder anders beurteilen.
- Die gemessenen Standorte sind nie "exakt", weil die GPS-Chips in Mobilgeräten bestenfalls eine Genauigkeit im Meterbereich aufweisen, aber im Wald ist die deutlich schlechter.
- Die Identifikation von Standorten nach ihrer WH-Nummer oder Objekt-ID ist immer subjektiv, bedingt durch Unschärfen in den Standorten und Nummern in den Stellungskarten und in der Positionsbestimmung.
- Die Punkte dienen als Nachweis, dass ein Monitoring an einem bestimmten Tag stattgefunden hat.
- Über die Zeit entstehen so "Punkthäufchen", die über mehrere "Monitoringepochen" zeigen, wie oft eine Bunkerruinen im Monitoring berücksichtigt und wie diese beurteilt wurde.

Man kann auch trassenförmige oder flächige Objekte überprüfen und beanstandende Stellen mit jeweils einem Punkt markieren, jedoch kann man nicht immer wissen, was der Stiftung (eigentlich: Dem Land) gehört und was nicht. Typischerweise gehören Stollen weiterhin dem Bund, aber für das Monitoring des VEWA e.V. sind diese trotzdem relevant. Höckerlinien und andere Sperren gehören möglicherweise unter bestimmten Voraussetzungen doch der Stiftung, sind aber eher selten für Verkehrssicherungsmaßnahmen relevant.

(3) Was ist für das Monitoring relevant und was nicht? Da das vor Ort nicht immer klar sein muss, darf man gerne lieber mehr eintragen als zu wenig. Im Monitoring für die Stiftung geht es an erster Stelle um Verkehrssicherung und dafür relevante Eigenschaften und Positionen, jedoch darf man Artenschutz und andere wissenschaftliche Aspekte durchaus kartieren. Eine Grundannahme für alternative Verkehrssicherungsmaßnahmen ist, dass man nicht "alle" Gefahrenstellen "sichern" kann, ohne alle Bunker vollständig abzubrechen oder zu übererden. Das scheint auch gar nicht nötig zu sein, weil Unfälle scheinen in Bunkerruinen praktisch nicht vorzukommen. Man kann jedoch dieses Risiko nicht ausschließen, ohne Schaden für andere Interessen, die wir auch wichtig finden: Denkmalschutz, Artenschutz, Zeitgeschichte, Heimatkunde und Tourismus. Wobei die getroffenen Verkehrssicherungsmaßnahmen trotzdem nicht für einen tourismusmäßigen Besucherverkehr geeignet sein werden.
Es wird angenommen, dass man mit wirtschaftlich angelegten Verkehrssicherungsmaßnahmen mit Augenmaß und gesundem Menschenverstand die Verletzungsrisiken in der großen Fläche minimieren kann. Das bedeutet, dass man lieber mehr Ruinen beschränkt sichert, als wenige sehr teuer und "perfekt". Das bedeutet aber auch, dass man Gefahrenstellen in der "Nähe" von Wanderwegen strenger beurteilt und in der "Nähe" von Ortschaften noch strenger. Welche Maßnahme letztendlich getroffen wird, muss ein Teilnehmer im Monitoring nicht beurteilen, er kann es aber vorschlagen.

Folgende Eigenschaften kann man beurteilen:

EigenschaftRelevantBild erstellen?Typische Maßnahme
Hügel durch ÜbererdungJa, auch dann eintragen, wenn der Hügel keine Einspülungen aufweist. (Das kann sich aber ändern.)(Ja)
Wenn "sinnvoll"
Keine
Hügel mit EinspülungenJa, eintragen mit je einem Punkt je Einspülung, wenn diese nicht in einanders Sichtweite liegen.JaGeländer oder Matten, Schild
AbsturzhöhenJa, eintragen wenn schwer einsehbar oder neben Wegen.JaGeländer, Schild
Ruine mit Geländer oder MatteJa, auch dann eintragen, wenn bereits gesichert und die Sicherungseinrichtungen noch intakt sind. (Das kann sich aber ändern.)(Ja)
Wenn "sinnvoll"
Keine
Ruine mit defekter SicherungJa, Geländer können durch Windbruch oder Matten durch Vandalismus beschädigt werden.JaReparatur der Sicherungseinrichtungen
ZaunresteJa, eintragen wenn scharfkantig, besonders wenn noch Stacheldraht vorhanden.JaEntfernung der Zaunreste
Offene RuineJa, auch dann eintragen, wenn keine schwer einsehbare Gefahrenstellen vorhanden.JaKeine
Intaktes BauwerkJa, auch dann eintragen, wenn keine schwer einsehbare Gefahrenstellen vorhanden.JaGittertür, Geländer
SchächteJa, auch dann gesondert eintragen, wenn nicht schwer einsehbar oder nicht "tief".
Hierzu können z.B. Kochstände, Kabelbrunnen, Notausgangsschächte, "Sturmwasserschächte" oder Brunnenschächte zählen.
JaMatte oder Gitter
Sonstige kleine ObjekteKabelsäulen, Kabelbrunnen der kleinen und dünnwandigen Bauformen, Kabelmerksteine und "kleine" verstreute Trümmerteile sind für das Monitoring nicht relevant. Man darf sie trotzdem als Beitrag an den Kartierungsbestand des VEWA e.V. eintragen.Wenn, jaKeine
StollenJa, auch wenn in der Regel kein Eigentum des Landes, sind auch Stollen für das Monitoring des VEWA e.V. relevant.JaGittertür
Höckerlinien, Panzergräben, PanzerabsturzhängeZwar sind diese Sperren selten für Verkehrssicherungsmaßnahmen relevant und mag deren Eigentümer nicht immer klar sein, man darf sie trotzdem beurteilen und eintragen.Wenn, jaGeländer

Die Laufroute und Zeiteinteilung ist einem selbst überlassen. Monitoringaufträge können für einen oder mehrere Tage vorgesehen sein. Für Tipps und Austausch wird jeder Teilnehmer in eine Whats-App-Gruppe aufgenommen. Wenn man alleine unterwegs ist, empfielt es sich, sich hierin für Start und Ende an- und abzumelden unter Angabe seines Ortes.

(4) Die allerwichtigste Regel im Monitoring: Achte auf die eigene Sicherheit und die deiner Begleiter. Ein Begang von Innenräumen ist für das Monitoring nicht notwendig. Wer trotzdem Innenräume begeht, ist einem Helm empfohlen, weil besonders von herausragenden Armierungseisen ein hohes Verletzungsrisiko ausgehen kann.

(5) Beachte die geltenden Gesetze und Verbotsschilder! Die Teilnahme am Monitoring ist kein Freibrief.
- Ohne behördliche Fahrgenehmigung sind Wald- und Feldwege für das eigene Auto tabu.
- Schmale Wanderwege sind auch für ein Fahrrad tabu.
- Offensichtliche Privatgrundstücke oder gesperrte Flächen in Naturschutzgebieten werden nicht ohne Erlaubnis betreten.
- Genau genommen gilt das auch für landwirtschaftliche Areale, jedoch wird es schwer sein, hier überall Eigentümer zu kontaktieren. Als Faustregel gilt: Frisch gesäte, gepflügte oder fruchttragende Ackerflächen oder umzäuntes Weideland mit Tieren werden keinesfalls betreten. 

 

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